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RECHTSPRECHUNG


Fiktive Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft können nach dem Ertragswert ermittelt werden


Die Tauglichkeit der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft nach dem Ertragswert wurde vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt bejaht und findet sich auch im Schrifttum bestätigt. Einer Anwendung des Liegenschaftsbewertungsgesetzes – LBG, BGBl. Nr. 150/1992, steht sein in § 1 normierter Geltungsbereich entgegen, der in der genannten Vorschrift mit „allen gerichtlichen Verfahren“ (Abs. 1) und mit „Verfahren auf Grund von bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschriften, sofern vorgesehen ist, dass der Bescheid, zu dessen Erlassung der Wert ermittelt wird, mit der Anrufung eines Gerichtes außer Kraft tritt“ (Abs. 2) definiert wird. Aus einem „Verstoß“ gegen Bestimmungen des LBG kann eine Rechtswidrigkeit der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten damit von vornherein nicht resultieren, was allerdings nichts daran ändert, dass einige der im LBG festgeschriebenen Bewertungsregeln auch für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft als dazu brauchbar angesehen werden können, die Schlüssigkeit eines solchen Schätzungsvorganges im Abgabenverfahren zu beurteilen.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
2002/13/0132

Schlagworte:

Entscheidung:
10.08.2005

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
EStG 1988 §6;
LiegenschaftsbewertungsG 1992

Kategorie:


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