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RECHTSPRECHUNG


Fiktive Anschaffungskosten einer Liegenschaft


In Punkt 5 bekämpft der Bw. die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten der Betriebsprüfung ausschließlich durch Heranziehung des Ertragswertes und vertritt die Ansicht, dass auch ein Preisgefüge, welches aus einem repräsentativen Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgehe, zu beachten sei. Die Vorgehensweise betreffend Bildung eines Preisgefüges von im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufen ist nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nur dann zielführend, wenn ein diesbezüglicher repräsentativer Querschnitt zwischen vergleichbaren Grundstücken möglich ist. Wenn – wie im berufungsgegenständlichen Fall – keine vergleichbaren Grundstücke vorliegen, fehlt es an der Voraussetzung zur Bildung eines repräsentativen Querschnitts.


Gericht:
UFS

Geschäftszahl:
RV/2776-W/02

Schlagworte:

Entscheidung:
12.05.2004

Norm:
BAO § 167 Abs 2
EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 8

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