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RECHTSPRECHUNG
Fiktive Anschaffungskosten müssen nicht von vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten übernommen werden
Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 87/13/0075
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 05.10.1988
- Norm:
- EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb
- Kategorie:
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