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RECHTSPRECHUNG
Fiktive Anschaffungskosten sind anhand der Restnutzungsdauer des Gebäudes zu ermitteln
Für Zwecke der rechnerischen Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (und damit auch zur Bestimmung des Zeitraumes des zu erwartenden zukünftigen Ertrages) wird grundsätzlich von der Restnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen sein
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 2002/13/0073
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 31.05.2006
- Norm:
- EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb
- Kategorie:
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