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RECHTSPRECHUNG


Fiktive Anschaffungskosten sind anhand der Restnutzungsdauer des Gebäudes zu ermitteln


Für Zwecke der rechnerischen Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (und damit auch zur Bestimmung des Zeitraumes des zu erwartenden zukünftigen Ertrages) wird grundsätzlich von der Restnutzungsdauer des Gebäudes auszugehen sein


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
2002/13/0073

Schlagworte:

Entscheidung:
31.05.2006

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb

Kategorie:


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