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RECHTSPRECHUNG


Firmenwert kann bei Verhältnisrechnung nur mit Verkehrswert eingesetzt werden


Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit seinem „Verkehrswert“, dh mit dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Betrag, eingesetzt werden. Die gute Lage des Betriebes rechtfertigt jedenfalls noch nicht den Ansatz eines Firmenwertes. Denn mit der guten Lage allein tritt noch kein Wirtschaftsgut selbständig in Erscheinung. Es handelt sich vielmehr um die besondere Qualität eines anderen Wirtschaftsgutes, nämlich des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
86/14/0195

Schlagworte:

Entscheidung:
30.06.1987

Norm:
BAO §177

Kategorie:


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