zurück
WEITERE INFORMATIONEN
RECHTSPRECHUNG
Firmenwert kann bei Verhältnisrechnung nur mit Verkehrswert eingesetzt werden
Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit seinem „Verkehrswert“, dh mit dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Betrag, eingesetzt werden. Die gute Lage des Betriebes rechtfertigt jedenfalls noch nicht den Ansatz eines Firmenwertes. Denn mit der guten Lage allein tritt noch kein Wirtschaftsgut selbständig in Erscheinung. Es handelt sich vielmehr um die besondere Qualität eines anderen Wirtschaftsgutes, nämlich des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens.
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 86/14/0195
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 30.06.1987
- Norm:
- BAO §177
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN