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RECHTSPRECHUNG
Für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kommt die Realschätzordnung nicht in Betracht
Die Realschätzordnung kommt für die Ermittlung des den fiktiven Anschaffungskosten gleichzusetzenden Verkehrswertes deswegen nicht in Betracht, weil in ihr eine wesentliche Komponente aus den Neubaukosten hergeleitet wird.
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 1411/74
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 29.10.1974
- Norm:
- EStG 1967 §9 Abs1 Z6;
RealschätzO 1897 - Kategorie:
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