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RECHTSPRECHUNG


Für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kommt die Realschätzordnung nicht in Betracht


Die Realschätzordnung kommt für die Ermittlung des den fiktiven Anschaffungskosten gleichzusetzenden Verkehrswertes deswegen nicht in Betracht, weil in ihr eine wesentliche Komponente aus den Neubaukosten hergeleitet wird.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
1411/74

Schlagworte:

Entscheidung:
29.10.1974

Norm:
EStG 1967 §9 Abs1 Z6;
RealschätzO 1897

Kategorie:


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