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RECHTSPRECHUNG


Für fiktive Anschaffungskosten ist Verkehrswert zum Stichtag entscheidend


Der Herstellungsaufwand für die Gründerzeitausstattung eines Miethauses muß dessen fiktive Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 nicht erhöhen. Entscheidend ist der zum jeweiligen Stichtag für das Gebäude erzielbare Marktpreis (Verkehrswert).


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
91/14/0050

Schlagworte:

Entscheidung:
11.06.1991

Norm:
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb

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