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RECHTSPRECHUNG


Gemeiner Wert ist objektiv


Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
93/16/0093

Schlagworte:

Entscheidung:
30.05.1994

Norm:
BewG 1955 §10 Abs1;
BewG 1955 §10 Abs2;
GrEStG 1987 §4 Abs3;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2

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