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RECHTSPRECHUNG
Gemeiner Wert ist objektiv
Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen.
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 93/16/0093
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 30.05.1994
- Norm:
- BewG 1955 §10 Abs1;
BewG 1955 §10 Abs2;
GrEStG 1987 §4 Abs3;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2 - Kategorie:
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