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RECHTSPRECHUNG


In Summe 25 % Abschlag für nicht vollkommen mängelfreien Zustand der Wohnung und des Hauses:


(MietSlg 63.308)  Der vom Erstgericht vorgenommene Abschlag von 25 % für den nicht neuwertigen und nicht vollkommen mängelfreien Zustand der Wohnung und des Hauses (geringfügige Verputzschäden, Dübellöcher, gesprungene Fliesen, teilweise verzogene Fenster, Niveauunterschiede und Abnutzungsspuren am Parkettboden, bauordnungswidrige Entlüftung in einem von 2 WCs) erscheint angemessen.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 184/11i

Schlagworte:

Entscheidung:
28.09.2011

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: