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RECHTSPRECHUNG
Je 10 % Zuschlag zu Kat C für ein nicht zeitgemäßes Badezimmer sowie eine nicht alle Aufenthaltsräume versorgende Zentralheizung.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 39 R 389/04y
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: