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RECHTSPRECHUNG


Je 10 % Zuschlag zu Kat C für ein nicht zeitgemäßes Badezimmer sowie eine nicht alle Aufenthaltsräume versorgende Zentralheizung.



Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 389/04y

Schlagworte:

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: