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RECHTSPRECHUNG


Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude


Der Verkehrswert einer Liegenschaft (der letztendlich von Angebot und Nachfrage am Grundstücksmarkt abhängt, der örtlich durchaus unterschiedlich sein kann und konjunkturellen Schwankungen unterliegt) lässt sich trotz sorgfältiger, gewissenhafter und gebührender Berücksichtigung aller wertbeeinflussender Umstände erfahrungsgemäß nicht mathematisch genau errechnen, sondern nur annähernd ermitteln.


Gericht:
UFS

Geschäftszahl:
RV/0721-I/08

Schlagworte:

Entscheidung:
26.03.2012

Norm:
EStG 1988 § 24
EStG 1988 § 4 Abs 1
BewG 1955 § 10 Abs 2

Kategorie:


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