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RECHTSPRECHUNG
Kaufpreisaufteilung nach objektiven Maßstäben
Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen
- Gericht:
- VwGH
- Geschäftszahl:
- 96/15/0086
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 20.02.1998
- Norm:
- EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6; - Kategorie:
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