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RECHTSPRECHUNG


Kaufpreisaufteilung nach objektiven Maßstäben


Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
96/15/0086

Schlagworte:

Entscheidung:
20.02.1998

Norm:
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §5;
EStG 1988 §6;

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