zurück

RECHTSPRECHUNG


Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung


Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
97/15/0048

Schlagworte:

Entscheidung:
08.10.1998

Norm:
BAO §177

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN