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RECHTSPRECHUNG


Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung


Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.


Gericht:
VwGH

Geschäftszahl:
87/14/0067

Schlagworte:

Entscheidung:
15.03.1988

Norm:
BAO §177

Kategorie:


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