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RECHTSPRECHUNG
Kein Zuschlag bei Entlüftung in Bad:
(MietSlg 59.268) Dass das Bad über eine Bade- und Duschmöglichkeit und eine Entlüftung ins Freie verfügt, rechtfertigt keinen Zuschlag.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 39 R 89/07p
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 28.03.2007
- Norm:
- LGZ Wien
- Kategorie: