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RECHTSPRECHUNG


Kein Zuschlag bei Entlüftung in Bad:


 (MietSlg 59.268)  Dass das Bad über eine Bade- und Duschmöglichkeit und eine Entlüftung ins Freie verfügt, rechtfertigt keinen Zuschlag.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 89/07p

Schlagworte:

Entscheidung:
28.03.2007

Norm:
LGZ Wien

Kategorie: