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RECHTSPRECHUNG
Kein Zuschlag für Badewanne:
(MietSlg 58.261) Wenn das Badezimmer eine Badewanne und „nicht bloß“ eine Dusche aufweist, so kann dies einen von individuell subjektiven Waschgewohnheiten abhängigen Vorteil, aber auch einen Nachteil darstellen. Ein Zuschlag für die vorhandene Badewanne ist nicht gerechtfertigt.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 39 R 245/06b
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 18.10.2006
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: