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RECHTSPRECHUNG


Kein Zuschlag für bloßes Kellerabteil:


(MietSlg 63.305) Ein Kellerabteil, gehört typischerweise zur „Normwohnung“ iSd § 2 RichtWG, lediglich für einen vorhandenen Kinderwagen- und Fahrradabstellraum gebührt ein Zuschlag von 1 %.


Geschäftszahl:
39 R 272/10d

Schlagworte:

Entscheidung:
12.01.2011

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: