zurück
RECHTSPRECHUNG
Kein Zuschlag für bloßes Kellerabteil:
(MietSlg 63.305) Ein Kellerabteil, gehört typischerweise zur „Normwohnung“ iSd § 2 RichtWG, lediglich für einen vorhandenen Kinderwagen- und Fahrradabstellraum gebührt ein Zuschlag von 1 %.
- Geschäftszahl:
- 39 R 272/10d
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 12.01.2011
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: