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RECHTSPRECHUNG
Kein Zuschlag für die „praktische Neuherstellung der Wohnung“:
(MietSlg 56.288) Für die „praktische Neuherstellung der Wohnung“ ist nach dem Richtwertsystem kein Zuschlag vorgesehen. Wenn der Vermieter dafür einen Zuschlag von 20 % als gerechtfertigt ansieht, weil durch umfangreiche Umbauarbeiten aus einer Küche-Kabinett-Wohnung eine Wohnung der Kat A geschaffen wurde, so schlägt sich diese Verbesserung bereits in der Zulässigkeit der Vereinbarung des Richtwertmietzinses einer Wohnung der Kat A anstatt der eines Kat-D-Mietzinses nach § 15 Abs 3 MRG nieder.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 39 R 108/04b
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 23.06.2004
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: