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RECHTSPRECHUNG
Kein Zuschlag für Fenster und Verfliesung des Badeszimmers:
(MietSlg 58.261) Für ein Fenster im Bad ist die Berechtigung eines Zuschlages abzulehnen. Ebenso für die Verfliesung des Badezimmers.
- Gericht:
- LGZ Wien
- Geschäftszahl:
- 39 R 245/06b
- Schlagworte:
- Zu- und Abschläge
- Entscheidung:
- 18.10.2006
- Norm:
- § 16 MRG
- Kategorie: