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RECHTSPRECHUNG


Kein Zuschlag für „gefällige Gestaltung der Räume“:


MietSlg 66.347 Die „gefällige Gestaltung der Räume“ ist kein zuschlagsrelevantes Kriterium, ganz abgesehen davon, dass Geschmäcker verschieden sind. Warum eine Zwischendecke aus PVC-Paneelen (aber auch aus Holz) einen Zuschlag rechtfertigen sollte, ist nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch auch diesbezüglich um eine reine Geschmacksfrage. Abgesehen davon wird durch das Anbringen von Zwischendecken einer der Vorzüge von Altbauwohnungen, nämlich die Raumhöhe, zunichte gemacht.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 323/13h

Schlagworte:

Entscheidung:
19.02.2014

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: