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RECHTSPRECHUNG


OGH 5 Ob 21/88


(MietSlg 40.629): Berücksichtigung von Hausgärten oder Garagenabstellplätzen bei der Nutzfläche: Nach § 6 Abs 1 WEG ist die Nutzfläche die Bodenfläche der Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit, daher nicht auch von den in § 1 Abs 2 WEG genannten Teilen der Liegenschaft, die mit einer Wohnung oder einer sonstigen Räumlichkeit im WE stehen (also auch Hausgärten oder Garagenabstellplätzen), zu berechnen.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob21/88

Schlagworte:

Entscheidung:
15.03.1988

Kategorie:


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