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RECHTSPRECHUNG


RS0010061


Kunstwerke besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann daher wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, § 934 ABGB) angefochten werden.


Rechtssatz:

Kunstwerke ( gotische Heiligenfigur ) besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes angefochten werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob453/61; 6Ob342/66

Schlagworte:

Entscheidung:
15.11.1961

Norm:
ABGB §303
ABGB §934

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 453/61 1 Ob 453/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 1 Ob 453/61 RZ 1962,83
6 Ob 342/66 6 Ob 342/66 Entscheidungstext OGH 30.11.1966 6 Ob 342/66