zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0010077


Leibrente: Bei der Schätzung des Wertes einer Leibrente ist vom versicherungs¬technischen Wert der Rente auszugehen. Aber auch versicherungstechnisch wird der Gesundheits¬zustand bei der Berechnung der Lebenserwartung berücksichtigt. Weiß der Käufer von dem schlechten Geundheitszustand des Verkäufers, dann kann er die Lebenserwartung versicherungstechnisch ebenso errechnen lassen wie bei einem Gesunden. Dieser Durchschnittswert gilt als absolute Obergrenze bei der Bewertung von Rentenleistungen. Der Verkehrswert einer Rente kann nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden, weshalb subjektive Erwägungen außer Betracht bleiben müssen. Die maximale menschliche Lebenserwartung ist nach dem heutigen Wissensstand der Medizin etwa mit Hilfe eines in geriatrischen Fragen erfahrenen medizinischen Sachverständigen zu erkunden.


Rechtssatz:

Bei der Schätzung des Wertes einer Leibrente ist vom versicherungstechnischen Wert der Rente auszugehen. Aber auch versicherungstechnisch wird der Gesundheitszustand bei der Berechnung der Lebenserwartung berücksichtigt. Weiß der Käufer von dem schlechten Geundheitszustand des Verkäufers, dann kann er die Lebenserwartung versicherungstechnisch ebenso errechnen lassen wie bei einem Gesunden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob87/66; 1Ob624/85; 1Ob515/94; 5Ob521/95; 6Ob359/97f; 4Ob303/98g; 3Ob272/02z; 7Ob162/05g; 6Ob154/06z

Schlagworte:

Entscheidung:
29.06.1966

Norm:
ABGB §305
ABGB §1284 Ba

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 87/66 7 Ob 87/66 Entscheidungstext OGH 29.06.1966 7 Ob 87/66 GlRS VwGH 11.09.1980, 1050/78; nur: Bei der Schätzung des Wertes einer Leibrente ist vom versicherungstechnischen Wert der Rente auszugehen. (T1); Beisatz: Dieser Durchschnittswert gilt als absolute Obergrenze bei der Bewertung von Rentenleistungen. Der Verkehrswert einer Rente kann nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden, weshalb subjektive Erwägungen außer Betracht bleiben müssen. (T2) Veröff: AnwBl 1981,323
1 Ob 624/85 1 Ob 624/85 Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 624/85 Vgl
1 Ob 515/94 1 Ob 515/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 515/94 Vgl; nur T1; Beisatz: Die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnete Lebensdauer. (T3) Veröff: SZ 67/99
5 Ob 521/95 5 Ob 521/95 Entscheidungstext OGH 04.07.1995 5 Ob 521/95 Vgl auch; nur T1; Beisatz: Die maximale menschliche Lebenserwartung ist nach dem heutigen Wissensstand der Medizin etwa mit Hilfe eines in geriatrischen Fragen erfahrenen medizinischen Sachverständigen zu erkunden. (T4)
6 Ob 359/97f 6 Ob 359/97f Entscheidungstext OGH 25.06.1998 6 Ob 359/97f Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Ausgedinge. (T5) Veröff: SZ 71/112
4 Ob 303/98g 4 Ob 303/98g Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 303/98g Auch: nur T1
3 Ob 272/02z 3 Ob 272/02z Entscheidungstext OGH 21.08.2003 3 Ob 272/02z Auch; nur T1
7 Ob 162/05g 7 Ob 162/05g Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 162/05g nur T1; Beis wie T3
6 Ob 154/06z 6 Ob 154/06z Entscheidungstext OGH 14.09.2006 6 Ob 154/06z Vgl auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T5; Veröff: SZ 2006/134