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RECHTSPRECHUNG


RS0011244


Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Superädifikat (Überbau) kann nur durch Urkundenhinterlegung beim Bezirksgericht erfolgen, nicht auch durch Zeichen oder Erklärung. Dies gilt auch, wenn das Eigentum am Superädifikat auf den Eigentümer des Grundes übergehen soll, auf dem der Überbau errichtet wurde. Dies gilt auch für die nur teilweise Übereignung eines bereits vorhandenen Superädifikats. Erwirbt aber der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks.


Rechtssatz:

Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Überbau kann nur durch Urkundenhinterlegung erfolgen, nicht auch durch Zeichen oder Erklärung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob71/56; 3Ob125/84; 3Ob130/87; 1Ob80/98s; 2Ob35/99g; 5Ob278/07d; 5Ob55/13v; 5Ob190/14y; 5Ob35/15f; 10Ob66/15a

Schlagworte:

Entscheidung:
22.02.1956

Norm:
ABGB §435

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 71/56 7 Ob 71/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 7 Ob 71/56 EvBl 1956/148 S 296
3 Ob 125/84 3 Ob 125/84 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 125/84 Auch; Beisatz: Dies gilt auch, wenn das Eigentum am Superädifikat auf den Eigentümer des Grundes übergehen soll, auf dem der Überbau errichtet wurde (mit ausdrücklicher Ablehnung des zum Teil gegenteiligen Schrifttums). (T1) RdW 1985,368 = MietSlg 37026, 37030 (12)
3 Ob 130/87 3 Ob 130/87 Entscheidungstext OGH 02.03.1988 3 Ob 130/87 JBl 1988,578 = SZ 61/51
1 Ob 80/98s 1 Ob 80/98s Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 80/98s Auch; nur: Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Überbau kann nur durch Urkundenhinterlegung erfolgen. (T2) Beisatz: Dies gilt auch für die nur teilweise Übereignung eines bereits vorhandenen Superädifikats. (T3)
2 Ob 35/99g 2 Ob 35/99g Entscheidungstext OGH 25.03.1999 2 Ob 35/99g nur T2; Beis wie T3
5 Ob 278/07d 5 Ob 278/07d Entscheidungstext OGH 19.02.2008 5 Ob 278/07d Vgl aber; Beisatz: Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks. (T4) Veröff: SZ 2008/26
5 Ob 55/13v 5 Ob 55/13v Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 55/13v Auch
5 Ob 190/14y 5 Ob 190/14y Entscheidungstext OGH 18.11.2014 5 Ob 190/14y
5 Ob 35/15f 5 Ob 35/15f Entscheidungstext OGH 24.03.2015 5 Ob 35/15f Auch
10 Ob 66/15a 10 Ob 66/15a Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 Ob 66/15a Auch; nur T2