Schlagwort: Übertragung eines Superädifikats FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0011244


Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Superädifikat (Überbau) kann nur durch Urkundenhinterlegung beim Bezirksgericht erfolgen, nicht auch durch Zeichen oder Erklärung. Dies gilt auch, wenn das Eigentum am Superädifikat auf den Eigentümer des Grundes übergehen soll, auf dem der Überbau …

22.02.1956
WEITER LESEN