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RECHTSPRECHUNG


RS0014589


Zweitwohnung für Freizeitgestaltung: Beurteilung einer Mietvertragsklausel, wonach der Mietgegenstand bloß als Zweitwohnung für Freizeitgestaltung ( Freizeit ) gemietet und vermietet wird, nach § 864a ABGB.


Rechtssatz:

Beurteilung einer Mietvertragsklausel, wonach der Mietgegenstand bloß als Zweitwohnung für Freizeitgestaltung ( Freizeit ) gemietet und vermietet wird, nach § 864a ABGB.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob49/93

Schlagworte:

Entscheidung:
13.07.1993

Norm:
ABGB §864a
MRG §1 Abs2 Z4

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 49/93 5 Ob 49/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 5 Ob 49/93 Veröff: WoBl 1993,225