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RECHTSPRECHUNG


RS0016203


Ein Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ist mangels weiterer Umstände (wie etwa Modellwechsel) nicht wesentlich und berechtigt daher irrtumsrechtlich alleine nicht zur Rückabwicklung.


Rechtssatz:

Der Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ( Dezember-März ) ist mangels weiterer Umstände ( wie etwa Modellwechsel ) nicht wesentlich.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob653/92

Schlagworte:

Entscheidung:
27.01.1993

Norm:
ABGB §871 BIII

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 653/92 7 Ob 653/92 Entscheidungstext OGH 27.01.1993 7 Ob 653/92 Veröff: EvBl 1993/77 S 343