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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 613/86 2 Ob 613/86 Entscheidungstext OGH 07.07.1987 2 Ob 613/86 Veröff: EvBl 1987/176 S 653
RECHTSPRECHUNG
RS0017456
Leistungszunahme bei Pauschalpreis: Auch eine Zunahme der Leistungsverpflichtung bei einer Pauschalpreisvereinbarung um ca 33 % während einer längeren Vertragsdauer ist keine wesentliche Änderung der Verhältnisse und das Festhalten an dem Vertrag kein Verstoß gegen Treu und Glauben, der zur Vertragsauflösung berechtigen würde.
- Rechtssatz:
Auch eine Zunahme der Leistungsverpflichtung bei einer Pauschalpreisvereinbarung um ca 33 % während einer längeren Vertragsdauer ist keine wesentliche Änderung der Verhältnisse und das Festhalten an dem Vertrag kein Verstoß gegen Treu und Glauben, der zur Vertragsauflösung berechtigen würde.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob613/86
- Schlagworte:
- Vergütung
- Entscheidung:
- 07.07.1987
- Norm:
- ABGB §901 II1
ABGB §1170a - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 613/86 2 Ob 613/86 Entscheidungstext OGH 07.07.1987 2 Ob 613/86 Veröff: EvBl 1987/176 S 653