zurück
WEITERE INFORMATIONEN
7 Ob 647/80 7 Ob 647/80 Entscheidungstext OGH 18.12.1980 7 Ob 647/80
RECHTSPRECHUNG
RS0018533
Obliegt dem Käufer die Bestimmung des Zeitpunktes der Auslieferung der Ware durch Abruf, so muß er die vereinbarte oder sonst eine angemessene Frist einhalten; sonst gerät er in Annahmeverzug.
- Rechtssatz:
Obliegt dem Käufer oder Werkbesteller die Bestimmung des Zeitpunktes der Auslieferung der gekauften Ware oder des bestellten Werkes durch Abruf, so muß er die vereinbarte oder sonst eine angemessene Frist einhalten; sonst gerät er in Annahmeverzug.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 7Ob647/80
- Schlagworte:
- Auslieferung
- Entscheidung:
- 18.12.1980
- Norm:
- ABGB §918 Ic
ABGB §1062 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
7 Ob 647/80 7 Ob 647/80 Entscheidungstext OGH 18.12.1980 7 Ob 647/80