Schlagwort: Auslieferung FILTER AUFHEBEN

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RS0018533


Obliegt dem Käufer die Bestimmung des Zeitpunktes der Auslieferung der Ware durch Abruf, so muß er die vereinbarte oder sonst eine angemessene Frist einhalten; sonst gerät er in Annahmeverzug.

18.12.1980
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