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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 509/79 1 Ob 509/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 509/79
RECHTSPRECHUNG
RS0018535
Ein Käufer einer Liegenschaft kann sich auch auf Baumängel, deren Behebung erst nach dem Verkauf der Liegenschaft von der Behörde angeordnet wurden, berufen, wenn sie auch schon vor dem Verkauf bestanden haben.
- Rechtssatz:
Baumängel, deren Behebung erst nach dem Verkauf der Liegenschaft von der Behörde angeordnet wurden, mögen sie auch schon vor dem Verkauf bestanden haben, können zwar nicht als Rückstände im Sinne des § 928 letzter Satz ABGB angesehen werden, sie berechtigen aber jedenfalls die Beklagte, sich auf den vorliegenden Mangel zu berufen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob509/79
- Schlagworte:
- Nachträglich hervorkommende Mängel
- Entscheidung:
- 14.03.1979
- Norm:
- ABGB §928
ABGB §1167 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 509/79 1 Ob 509/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 509/79