Schlagwort: Nachträglich hervorkommende Mängel FILTER AUFHEBEN
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RS0018535
Ein Käufer einer Liegenschaft kann sich auch auf Baumängel, deren Behebung erst nach dem Verkauf der Liegenschaft von der Behörde angeordnet wurden, berufen, wenn sie auch schon vor dem Verkauf bestanden haben.
14.03.1979
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