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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 1/85 5 Ob 1/85 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 5 Ob 1/85 Veröff: ImmZ 1985,301
RECHTSPRECHUNG
RS0018609
Geht der Sanierungsaufwand über eine Behebung der seinerzeitigen Mängel weit hinaus, muß sich der Geschädigte einen Abzug jenes Betrages gefallen lassen, den er an Mehrkosten ersparte
- Rechtssatz:
Geht der Sanierungsaufwand über eine Behebung der seinerzeitigen Mängel weit hinaus, muß sich der Geschädigte einen Abzug jenes Betrages gefallen lassen, den er an Mehrkosten ersparte (MietSlg 33109).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob1/85 (5Ob2/85)
- Schlagworte:
- Sanierungsaufwand
- Entscheidung:
- 29.01.1985
- Norm:
- ABGB §932 IIa
ABGB §1295 Ia5 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 1/85 5 Ob 1/85 Entscheidungstext OGH 29.01.1985 5 Ob 1/85 Veröff: ImmZ 1985,301