Schlagwort: Sanierungsaufwand FILTER AUFHEBEN

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RS0018609


Geht der Sanierungsaufwand über eine Behebung der seinerzeitigen Mängel weit hinaus, muß sich der Geschädigte einen Abzug jenes Betrages gefallen lassen, den er an Mehrkosten ersparte

29.01.1985
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