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RECHTSPRECHUNG


RS0018820


Gewährleistungsfristen bei Vertragskette: Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.


Rechtssatz:

Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob525/90; 6Ob40/98w; 9Ob236/99t; 3Ob48/04m; 3Ob279/06k; 3Ob35/07d; 8Ob73/07d

Schlagworte:

Entscheidung:
22.02.1990

Norm:
ABGB §933 I
ABGB §1313

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 525/90 6 Ob 525/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 525/90 Veröff: ecolex 1990,406
6 Ob 40/98w 6 Ob 40/98w Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 40/98w nur: Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung.(T1); Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem (Sub)Werkauftrag konkurriert mit seinem spezielleren Regressanspruch. (T2); Bem: Die in der Entscheidung 6 Ob 40/98w enthaltene Negation - „konkurriert nicht" - ist offenbar irrtümlich erfolgt und entspricht nicht den inhaltlichen Erwägungen des Senats; im Hinblick darauf wurde der Beisatz T2 in der Folge berichtigt (Entfall des Wortes „nicht").
9 Ob 236/99t 9 Ob 236/99t Entscheidungstext OGH 15.12.1999 9 Ob 236/99t Auch; nur T1; Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Unternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Sub-Werkvertrag ist von seinem Regressanspruch zu unterscheiden, der sich darauf gründet, dass er als Geschäftsherr (Generalunternehmer) vom Besteller (Bauherrn) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) in Anspruch genommen wurde. (T3)
3 Ob 48/04m 3 Ob 48/04m Entscheidungstext OGH 26.05.2004 3 Ob 48/04m Auch; nur T1; Beisatz: Der Unternehmer kann auch allenfalls eigene Schadenersatzansprüche gegen diesen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag haben. (T4)
3 Ob 279/06k 3 Ob 279/06k Entscheidungstext OGH 23.05.2007 3 Ob 279/06k Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3
3 Ob 35/07d 3 Ob 35/07d Entscheidungstext OGH 13.07.2007 3 Ob 35/07d Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Der Regressanspruch einerseits und ein Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag andererseits stehen in Konkurrenz, schließen einander also nicht aus. (T5)
8 Ob 73/07d 8 Ob 73/07d Entscheidungstext OGH 22.11.2007 8 Ob 73/07d Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4