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RECHTSPRECHUNG


RS0020092


Bei einem Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, gibt es in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.


Rechtssatz:

Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob209/75; 7Ob693/76; 6Ob637/77; 1Ob602/77; 5Ob664/77; 6Ob541/78; 7Ob680/78; 7Ob654/79; 3Ob525/83; 1Ob506/85; 1Ob577/91; 7Ob2356/96p; 8Ob229/97b; 1Ob47/02x; 6Ob147/04t; 4Ob11/08h; 5Ob43/09y; 4Ob163/11s; 8Ob54/12t; 7Ob22/14g; 10Ob71/14k

Schlagworte:
, ,

Entscheidung:
10.11.1975

Norm:
ABGB §1052 B1
ABGB §1170

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 209/75 1 Ob 209/75 Entscheidungstext OGH 10.11.1975 1 Ob 209/75
7 Ob 693/76 7 Ob 693/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 7 Ob 693/76 nur: Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. (T1)
6 Ob 637/77 6 Ob 637/77 Entscheidungstext OGH 26.05.1977 6 Ob 637/77 Auch
1 Ob 602/77 1 Ob 602/77 Entscheidungstext OGH 22.06.1977 1 Ob 602/77 nur T1
5 Ob 664/77 5 Ob 664/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 664/77 nur: Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller. (T2)
6 Ob 541/78 6 Ob 541/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 6 Ob 541/78 nur T2
7 Ob 680/78 7 Ob 680/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 680/78 nur: Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. (T3)
7 Ob 654/79 7 Ob 654/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 654/79 Auch; nur T1
3 Ob 525/83 3 Ob 525/83 Entscheidungstext OGH 08.06.1983 3 Ob 525/83 Auch; nur T1
1 Ob 506/85 1 Ob 506/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 1 Ob 506/85 Auch; nur T1
1 Ob 577/91 1 Ob 577/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 1 Ob 577/91 Vgl auch; nur T1
7 Ob 2356/96p 7 Ob 2356/96p Entscheidungstext OGH 29.01.1997 7 Ob 2356/96p nur T2; nur: Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. (T4)
8 Ob 229/97b 8 Ob 229/97b Entscheidungstext OGH 10.07.1997 8 Ob 229/97b nur T1; Beisatz: Gleichwohl kann der Unternehmer gemäß § 1052 Satz 2 ABGB seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse des anderen Teiles gefährdet ist. Die Unsicherheitseinrede ist nach überwiegender Meinung Ausdruck der clausula rebus sic stantibus. (T5)
1 Ob 47/02x 1 Ob 47/02x Entscheidungstext OGH 22.03.2002 1 Ob 47/02x Auch; nur T3; Beisatz: Fälligkeit des Werklohns ist erst dann gegeben, wenn der Unternehmer dem Besteller Gelegenheit zur Überprüfung des Werks gewährt hat. (T6)
6 Ob 147/04t 6 Ob 147/04t Entscheidungstext OGH 26.08.2004 6 Ob 147/04t Vgl; nur: Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller. (T7)
4 Ob 11/08h 4 Ob 11/08h Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 11/08h nur T1; nur T3
5 Ob 43/09y 5 Ob 43/09y Entscheidungstext OGH 10.11.2009 5 Ob 43/09y Vgl; nur ähnlich T7
4 Ob 163/11s 4 Ob 163/11s Entscheidungstext OGH 22.11.2011 4 Ob 163/11s Vgl auch; nur ähnlich T4
8 Ob 54/12t 8 Ob 54/12t Entscheidungstext OGH 30.05.2012 8 Ob 54/12t Vgl auch
7 Ob 22/14g 7 Ob 22/14g Entscheidungstext OGH 19.03.2014 7 Ob 22/14g nur: Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Bezahlung des Werklohns, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruchs geltend machen. (T8)
10 Ob 71/14k 10 Ob 71/14k Entscheidungstext OGH 16.12.2014 10 Ob 71/14k Auch; nur T7