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RECHTSPRECHUNG


RS0020383


Branchenüblichkeit einer Vertragsklausel (bspw bezüglich des Eigentumsvorbehalts beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit) kann deren Vereinbarung nicht ersetzen. Die Klausel müsste daher – um gültig zu sein – tatsächlich vereinbart worden sein.


Rechtssatz:

Branchenüblichkeit einer Vertragsklausel (hier bezüglich des Eigentumsvorbehalts beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit) kann deren Vereinbarung nicht ersetzen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob553/92

Schlagworte:

Entscheidung:
28.01.1993

Norm:
ABGB §1063 A1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 553/92 8 Ob 553/92 Entscheidungstext OGH 28.01.1993 8 Ob 553/92