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RECHTSPRECHUNG


RS0021713


Keine Pflicht zur Durchführung von Vorbereitungsarbeiten vor Vertragsabschluss: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und/oder mit der Leistungsherstellung zu beginnen, bevor der Bauvertrag zustandegekommen ist.


Rechtssatz:

Der Auftragnehmer kann nicht dazu verhalten werden, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und/oder mit der Leistungsherstellung zu beginnen, bevor der Bauvertrag zustandegekommen ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob520/88

Schlagworte:
,

Entscheidung:
22.06.1988

Norm:
ABGB §1165 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 520/88 3 Ob 520/88 Entscheidungstext OGH 22.06.1988 3 Ob 520/88 Veröff: RdW 1989,268