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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 223/75 8 Ob 223/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 8 Ob 223/75 Veröff: HS 9477
RECHTSPRECHUNG
RS0021786
Ein Baumeister, der gegenüber dem Bauherrn ausdrücklich erklärt hat, daß die Bauführung keiner baubehördlichen Bewilligung bedürfe, kann, wenn sich diese Zusage als unrichtig erweist, vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung keinen Werklohn fordern.
- Rechtssatz:
Ein Baumeister, der gegenüber dem Bauherrn ausdrücklich erklärt hat, daß die Bauführung keiner baubehördlichen Bewilligung bedürfe, kann, wenn sich diese Zusage als unrichtig erweist, vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung keinen Werklohn fordern.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob223/75
- Schlagworte:
- Baubewilligung als Voraussetzung
- Entscheidung:
- 29.10.1975
- Norm:
- ABGB §1167
ABGB §1168
ABGB §1170 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 223/75 8 Ob 223/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 8 Ob 223/75 Veröff: HS 9477