Schlagwort: Baubewilligung als Voraussetzung FILTER AUFHEBEN

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RS0021786


Ein Baumeister, der gegenüber dem Bauherrn ausdrücklich erklärt hat, daß die Bauführung keiner baubehördlichen Bewilligung bedürfe, kann, wenn sich diese Zusage als unrichtig erweist, vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung keinen Werklohn fordern.

29.10.1975
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