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RECHTSPRECHUNG


RS0022089


Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich. Dies gilt auch bei einem „garantierten“ Kostenvorschlag.


Rechtssatz:

Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich (so auch EvBl 1986/27).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob511/88; 9Ob109/06d; 4Ob128/14y

Schlagworte:

Entscheidung:
12.04.1988

Norm:
ABGB §1170a

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 511/88 4 Ob 511/88 Entscheidungstext OGH 12.04.1988 4 Ob 511/88
9 Ob 109/06d 9 Ob 109/06d Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 109/06d Beisatz: Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist selbst bei einem „garantierten" Kostenvorschlag die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches des Werkunternehmers auf die Mehrkosten entbehrlich. (T1)
4 Ob 128/14y 4 Ob 128/14y Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y Auch