Schlagwort: Rüge bei Mehrkosten durch Umstände in der Sphäre des Bestellers FILTER AUFHEBEN

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RS0022089


Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich. Dies gilt auch bei einem „garantierten“ Kostenvorschlag.

12.04.1988
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