zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0022167


Keine Gewährleistungspflicht nach Warnung: Soweit der Unternehmer seiner Warnpflicht gegenüber dem Werkbesteller nachgekommen ist, scheidet auch jeder Gewährleistungsanspruch aus, mag auch das Werk aus diesem Grund mangelhaft oder überhaupt nicht zustande gekommen oder zugrunde gegangen sein.


Rechtssatz:

Soweit der Unternehmer seiner Warnpflicht gegenüber dem Werkbesteller nachgekommen ist, scheidet auch jeder Gewährleistungsanspruch aus, mag auch das Werk aus diesem Grund mangelhaft oder überhaupt nicht zustande gekommen oder zugrunde gegangen sein.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob606/87 (4Ob607/87); 8Ob59/12b; 7Ob119/13w

Schlagworte:

Entscheidung:
15.12.1987

Norm:
ABGB §1168a

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 606/87 4 Ob 606/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 4 Ob 606/87
8 Ob 59/12b 8 Ob 59/12b Entscheidungstext OGH 28.06.2012 8 Ob 59/12b Auch
7 Ob 119/13w 7 Ob 119/13w Entscheidungstext OGH 04.09.2013 7 Ob 119/13w Auch