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RECHTSPRECHUNG


RS0023251


Verkehrssicherungspflichten treffen denjenigen, der die Gefahr erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann, also jenen, der die Gefahr beherrscht. Ob ihm das Eigentum an der Verkehrsfläche oder an der Gefahrenquelle zusteht, ist nicht entscheidend.


Rechtssatz:

Verkehrssicherungspflichten treffen denjenigen, der die Gefahr erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann, also jenen, der die Gefahr beherrscht. Ob ihm das Eigentum an der Verkehrsfläche oder an der Gefahrenquelle zusteht, ist nicht entscheidend. (hier: Pächter einer Rodelbahn).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob512/91; 1Ob5/91; 2Ob599/92; 3Ob35/98p; 1Ob93/00h; 6Ob106/07t; 2Ob79/11y; 2Ob70/12a; 1Ob103/14z

Schlagworte:

Entscheidung:
04.07.1991

Norm:
ABGB §1295 IId2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 512/91 2 Ob 512/91 Entscheidungstext OGH 04.07.1991 2 Ob 512/91
1 Ob 5/91 1 Ob 5/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 1 Ob 5/91 Auch; nur: Verkehrssicherungspflichten treffen denjenigen, der die Gefahr erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann, also jenen, der die Gefahr beherrscht. (T1)
2 Ob 599/92 2 Ob 599/92 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 2 Ob 599/92 nur T1; Veröff: EvBl 1994/8 S 50
3 Ob 35/98p 3 Ob 35/98p Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 Ob 35/98p
1 Ob 93/00h 1 Ob 93/00h Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 93/00h Vgl auch; Beisatz: Den Betreiber eines Campingplatzes treffen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner, deren haftungsbegründende Verletzung grundsätzlich auch dadurch geschehen kann, dass eine von einem Dritten geschaffene Gefahrenquelle weiterbestehen gelassen wird. (T2)
6 Ob 106/07t 6 Ob 106/07t Entscheidungstext OGH 21.06.2007 6 Ob 106/07t Auch; Beisatz: Es muss im Einzelfall geprüft werden, wer die Gefahr hätte abwenden können. (T3); Beisatz: Hier: Verletzung einer Zuschauerin beim Eishockeymatch - Haftung der Betriebsgesellschaft der Eishockeyhalle bejaht. (T4)
2 Ob 79/11y 2 Ob 79/11y Entscheidungstext OGH 16.09.2011 2 Ob 79/11y nur T1
2 Ob 70/12a 2 Ob 70/12a Entscheidungstext OGH 29.11.2012 2 Ob 70/12a nur T1; Veröff: SZ 2012/134
1 Ob 103/14z 1 Ob 103/14z Entscheidungstext OGH 22.01.2015 1 Ob 103/14z