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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 359/62 2 Ob 359/62 Entscheidungstext OGH 14.02.1963 2 Ob 359/62
2 Ob 94/95 2 Ob 94/95 Entscheidungstext OGH 07.12.1995 2 Ob 94/95 Auch; Beisatz: Ebenso die Frage, wie eine bestimmte, neben einer Fahrbahn befindliche Baustelle abzusichern ist. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0023294
Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls: Die Frage, welche genauen Maßnahmen der Bauführer zur Kennzeichnung, Absperrung oder Beleuchtung einer Arbeitsstelle vorzunehmen hat, ist nach der Örtlichkeit und den sonstigen Umständen des Einzelfalles zu beantworten. Ebenso die Frage, wie eine bestimmte, neben einer Fahrbahn befindliche Baustelle abzusichern ist.
- Rechtssatz:
Die Frage, welche Maßnahmen zur Kennzeichnung, Absperrung oder Beleuchtung einer Arbeitsstelle der Bauführer vorzunehmen habe, ist nach der Örtlichkeit und den sonstigen Umständen des Einzelfalles zu beantworten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob359/62; 2Ob94/95
- Schlagworte:
- Baustellensicherung
- Entscheidung:
- 14.02.1963
- Norm:
- ABGB §1295 IId2
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 359/62 2 Ob 359/62 Entscheidungstext OGH 14.02.1963 2 Ob 359/62
2 Ob 94/95 2 Ob 94/95 Entscheidungstext OGH 07.12.1995 2 Ob 94/95 Auch; Beisatz: Ebenso die Frage, wie eine bestimmte, neben einer Fahrbahn befindliche Baustelle abzusichern ist. (T1)