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RECHTSPRECHUNG


RS0023595


Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, dass er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen.


Rechtssatz:

Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, daß er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob232/76

Schlagworte:

Entscheidung:
19.01.1977

Norm:
ABGB §1295 Ia6
StVO §58 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 232/76 8 Ob 232/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 232/76