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RECHTSPRECHUNG


RS0025580


Wenn der Verleger dem Urheber bereits ein Entgelt bezahlt hat, dann darf der Urheber dieses auch dann behalten, wenn der Verlagsvertrag anschließend aufgrund von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird.


Rechtssatz:

Der Urheber darf das empfangene Entgelt behalten, wenn der Verlagsvertrag infolge von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob348/54

Schlagworte:

Entscheidung:
11.08.1954

Norm:
ABGB §1172

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 348/54 3 Ob 348/54 Entscheidungstext OGH 11.08.1954 3 Ob 348/54 Veröff: ÖBI 1954,68 = JBl 1955,95 (mit ablehnender Besprechung von Gschnitzer) = SZ 27/208