Schlagwort: Entgelt des Urhebers FILTER AUFHEBEN
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RS0025580
Wenn der Verleger dem Urheber bereits ein Entgelt bezahlt hat, dann darf der Urheber dieses auch dann behalten, wenn der Verlagsvertrag anschließend aufgrund von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird.
11.08.1954
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