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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 855/28 3 Ob 855/28 Entscheidungstext OGH 24.10.1928 3 Ob 855/28 Veröff: SZ 10/254
RECHTSPRECHUNG
RS0025588
Solange der Verlag noch nicht alle Exemplare verkauft hat, darf der Urheber über das Werk nur anderweitig verfügen, wenn er dem Verleger einen angemessenen Schadenersatz leistet. Dies gilt nicht nur bei der ersten Auflage.
- Rechtssatz:
Die Bestimmung des zweiten Satzes des § 1173 ABGB ist nicht auf die erste Auflage beschränkt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob855/28
- Schlagworte:
- Verfügung über das verlegte Werk
- Entscheidung:
- 24.10.1928
- Norm:
- ABGB §1172
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 855/28 3 Ob 855/28 Entscheidungstext OGH 24.10.1928 3 Ob 855/28 Veröff: SZ 10/254