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RECHTSPRECHUNG


RS0025588


Solange der Verlag noch nicht alle Exemplare verkauft hat, darf der Urheber über das Werk nur anderweitig verfügen, wenn er dem Verleger einen angemessenen Schadenersatz leistet. Dies gilt nicht nur bei der ersten Auflage.


Rechtssatz:

Die Bestimmung des zweiten Satzes des § 1173 ABGB ist nicht auf die erste Auflage beschränkt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob855/28

Schlagworte:

Entscheidung:
24.10.1928

Norm:
ABGB §1172

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 855/28 3 Ob 855/28 Entscheidungstext OGH 24.10.1928 3 Ob 855/28 Veröff: SZ 10/254